Im Sommer 2005 wurde die Verordnung für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Barmbek-Nord S1, Fuhlsbüttler Straße“ durch den Senat beschlossen. Hier finden Sie allgemeine Infos zum Thema sowie weiterführende Links und Kontakt zum Sanierungsträger.
Zu Beginn der Stadterneuerung müssen Missstände und Defizite des Sanierungsgebietes ermittelt und analysiert werden. Dies ist für den Bereich entlang der Fuhlsbüttler Straße in den Vorbereitenden Untersuchungen im Jahr 2004 geschehen.
Nach Auswertung der Ergebnisse wurde im Sommer 2005 die Verordnung für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Barmbek-Nord S1, Fuhlsbüttler Straße“ durch den Senat beschlossen.
Die städtebauliche Erneuerung in Sanierungsgebieten (gem. § 142 BauGB) wird durch Städtebauförderungsmittel, die je zu einem Drittel vom Bund, dem Land und der Stadt Hamburg bereit gestellt werden, besonders gefördert. Mit dem in Sanierungsgebieten gültigen Besonderen Städtebaurecht (§§ 136 – 164 BauGB) erhält die Stadt ein Steuerungsinstrument, um bei allen Bau- und Planungsvorhaben im Gebiet die Ziele der Sanierung zu berücksichtigen.
Sie hat jedoch auch die Verpflichtung, die betroffenen Mieter, Eigentümer und Gewerbetreibenden frühzeitig über die Planung zu informieren und Eigentümer bei deren Bauvorhaben zu beraten.
Die Anwendung des Sanierungsrechts verpflichtet zur „zügigen“ Durchführung der Stadterneuerung. Für das Sanierungsgebiet Barmbek-Nord, Fuhlsbüttler Straße bedeutet dies einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren.
Der Sanierungsbeirat ist ein ehrenamtliches Gremium, das die Umsetzung des Stadterneuerungs prozesses kontinuierlich begleitet und berät. Um Aktualität und Kontinuität zu gewährleisten, tagt der Sanierungsbeirat in regelmäßigen Abständen (insgesamt etwa sechs Sitzungen pro Jahr). Dabei können alle Planungen und Maßnahmen, die das Sanierungsgebiet betreffen, thematisiert werden.
Die Informationen zu den einzelnen Planungen und Sachthemen werden vom Sanierungsträger oder der Verwaltung entsprechend vorbereitet und eingebracht.
Die Meinungen, Wünsche und Forderungen des Beirates fließen über die Beiratsempfehlungen auch in die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung ein. Die Zusammensetzung des Sanierungsbeirates soll gewährleisten, dass sich die unterschiedlichen Interessen aus dem Sanierungsgebiet auch im Sanierungsbeirat widerspiegeln und nicht eine bestimmte Interessenslage den Beirat dominieren kann.
Für das Sanierungsgebiet Barmbek-Nord, Fuhlsbüttler Straße bedeutet dies, dass der Sanierungsbeirat sich aus Vertretern der Bewohner, Eigentümer, Gewerbe-treibenden, sozialer Einrichtungen, Kultureinrichtungen sowie der Fraktionen der Bezirksversammlung zusammen setzen wird. Der Sanierungsbeirat trifft sich öffentlich, so dass alle Interessierten teilnehmen, Themen einbringen und sich an der Diskussion beteiligen können. Der Sanierungsbeirat fasst keine verbindlichen Beschlüsse, er kann aber durch seine Empfehlungen auf die Politik und die Verwaltung einwirken und den Vorstellungen aus dem Quartier Gehör verschaffen.
Für kleinere Projekte und Ideen, die dem Quartier zugute kommen, werden dem Sanierungsgebiet von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt öffentliche Mittel in der Größenordnung bis 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die jeweiligen Anträge werden beim Sanierungsträger eingereicht und anschließend im Beirat vorgestellt und beraten. Somit kann der Sanierungsbeirat kleinere, in sichabgeschlossene Projekte aus dem Stadtteil kurzfristig und unbürokratisch direkt unterstützen.
Mithilfe des Verfügungsfonds können im Sanierungsgebiet beispielsweise folgende Aktivitäten unterstützt werden:
BIG Städtebau GmbH – ein Unternehmen der DSK-BIG
Ihre Ansprechpartnerin: Audrey Karadaş
Tel.: 040 3410678 14
Mobil: 0172 1527379
E-Mail: audrey.karadas(at)dsk-big.de
Was wird wann wo im Fördergebiet gebaut, hier finden Sie Aktuelles und eine interaktive Bauprojektkarte:
www.barmbek-baut.de
Stadtteilentwicklung, Beteiligungsmöglichkeiten, Termine, alles Rund um Vernetzung in Barmbek-Nord lesen Sie hier:
www.barmbek-nord.info